| Betreff: Mobilfunkpetition Bischofshofen |
| Von: Michael Meyer |
| Datum: Sun, 19 Jun 2005 12:13:18 +0200 |
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Stadtgemeinde Bischofshofen,
5500 Bischofshofen, Rathausplatz 1
Bürgerinitiative zum „Schutz vor unnötiger Strahlung“
p.A. Robert Gassner, 5500 Bischofshofen, Siedlungsgasse 21
Frau/Herr BundesministerIn
Bundesministerium für
xxxxxxxxxxxxxx
xxxxxWien
Bischofshofen, 17. Januar 2005
Sehr geehrte Frau Bundesminister,
wir möchten Sie mit diesem
Schreiben davon in Kenntnis setzen, dass die Gesundheit der Bürger
in der Stadt Bischofshofen aufgrund der Auswirkungen von
Mobilfunkstrahlung gefährdet ist.
Wir werden unfreiwillig einem Feldversuch ausgesetzt und wenden uns an Sie mit der Bitte, nachfolgende Informationen zur Kenntnis zu nehmen und Maßnahmen zur Sicherung unser aller Gesundheit einzuleiten.
In der Stadt Bischofshofen wurden Mobilfunk-Sendeanlagen ohne vorherige Information an die Stadtgemeinde, ohne Rücksicht auf das Ortsbild in sensiblen Wohngebieten aufgestellt.
Es wurde nur nach wirtschaftlichen und funktechnischen Kriterien vorgegangen.
Nach zahlreichen Anrainerbeschwerden wurde im Auftrag der Stadt eine Messung der Mobilfunkimmissionen im Stadtgebiet durchgeführt. Die gemessenen Werte überstiegen unter anderem in einem dicht besiedelten Wohngebiet den von der Landessanitätsdirektion Salzburg im Jahr 2002 empfohlenen Richtwert für Innenräume von 1μW/m² um das 1500 fache.
Der anschließende Versuch mit den Mobilfunkbetreibern einen Konsens zu finden, d.h. eine Minimierung der Strahlung in den sensiblen Zonen zu erreichen und bei der zukünftigen Planung und Umsetzung ein Mitspracherecht zu haben, schlugen fehl.
Im Gegensatz zu den Aussagen der Mobilfunk-Betreiber und deren Lobby-Organisationen gibt es eine Vielzahl von Untersuchungen, welche die Schädlichkeit der für den Mobilfunk verwendeten Mikrowellenstrahlung im Zellversuch, im Tierversuch und mittlerweile auch am Menschen zeigen. Tatsache ist: Die Mobilfunkbetreiber können die Unschädlichkeit der verwendeten Technologie NICHT beweisen – was von deren Seite auch zugegeben wird. Bedenken Sie, dass allein die MÖGLICHKEIT einer Schädigung Anlass genug sein muss, sofort alles in die Wege zu leiten, um dieses Gesundheitsrisiko zu verringern.
Als Verantwortliche für unsere Gesundheit, sowie insbesondere die Gesundheit der Kinder und die Gesundheit der Umwelt in unserem Land sind Sie aufgefordert, durch rechtliche Rahmenbedingungen die Exposition gegenüber der Dauerbestrahlung durch Mobilfunksendeanlagen unter Beachtung des Vorsorgeprinzips zu reduzieren.
Undemokratische
Errichtungsmethoden ohne Mitgestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden
und der Betroffenen, sowie fehlende gesetzliche Verpflichtung zur
Immissionsminimierung sind der Nährboden für Zorn,
Misstrauen, Angst, Ablehnung und Protest durch die Bevölkerung und
berechtigen uns zu dieser Petition.
Es geht nicht um die Frage, „Mobilfunk – ja oder nein“, sondern um
Überlegungen und Rahmenbedingungen, die in erster Linie Gesundheit
und Wohlbefinden der Menschen garantieren müssen.
Der Preis für ständige Erreichbarkeit darf nicht Krankheit sein!
Ziel dieser Petition ist eine Minimierung der Belastung durch Mobilfunktechnologie.
Durch Zusammenarbeit der Betreiber mit den Gemeinden und der Bevölkerung, sowie bindende Vorschriften für den Aufbau und den Betrieb von Mobilfunk-Sendeeinrichtungen durch den Gesetzgeber, könnte dieses Ziel erreicht werden.
Leitendes Prinzip dabei soll der Schutz der Bevölkerung vor möglichen negativen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung sein und sollte den wirtschaftlichen Begehrlichkeiten der Betreiber nicht den Vorrang geben.
Forderungen
Bekanntgabe der Mobilfunkantennen-Standorte und deren vollständigen Anlagendaten, die für eine Immissionsberechnung erforderlich sind an die Stadtgemeinde Bischofshofen. > siehe Erläuterung
Installation eines internetbasierten Informationssystems über alle Mobilfunkantennenstandorte, deren Emissionen und Immissionen für das Stadtgebiet von Bischofshofen > siehe Erläuterungen
Jährliche Überprüfung der Exposition mittels frequenzselektiver Messung an zu mindest einem Messpunkt je Antenne, die die höchste berechnete Immission aufweist. Der Prüfbericht ist von einem unabhängigen akkreditiertem Institut zu erstellen und der Stadtgemeinde Bischofshofen (Öffentlichkeit) vorzulegen. > siehe Erläuterungen
Auswahl zukünftiger Senderstandorte nach dem Prinzip der Expositionsminderung unter Mitgestaltung durch die Stadtgemeinde > siehe Erläuterungen.
Erstellung eines Immissionsminimierungskonzeptes für bestehende Anlagen für das Stadtgebiet von Bischofshofen > siehe Erläuterungen. (z.B. Sendestation Hochthronstrasse)
Zusammenarbeit der Betreiber zur gemeinsamen Nutzung von Sendestationen soweit dies der Immissionsminderung dient. > siehe Erläuterungen.
Zielwert der
Stadtgemeinde Bischofshofen ist eine Immission von maximal
10 µW/m² im Freien für die Summe GSM 900 und 1800
ausgehend von Mobilfunkbasisstationen.> siehe Erläuterungen
Einrichtung einer Informationsstelle, bei der sich betroffene Bürger und private Standortgeber beraten lassen können.> siehe Erläuterungen.
In Zukunft sollen nur Mobilfunk-Bestandsverträge mit Kündigungsrecht angeboten werden. > siehe Erläuterungen.
Klärung: Wer haftet für eventuell auftretende Folgeschäden an Mensch, Tier und Natur, welche nachweislich von Sendefeldern verursacht wurden.> siehe Erläuterungen.
Stadt Bischofshofen, 5500
Bischofshofen, Rathausplatz 1
Bürgerinitiative zum „Schutz vor unnötiger Strahlung“ Robert Gassner, 5500 Bischofshofen, Siedlungsgasse 21
Anmerkungen / Erläuterungen:
Zu Punkt 1 der Petition:
Nicht nur die geographische Lage der Sendestationen, sondern auch die Bekanntgabe der Sendeleistung ist erforderlich um eine genaue Berechnung der Gesamtbelastung in den sensiblen Zonen durchführen zu können.
Die Berechnungen können vom Amt der Salzburger Landesregierung durchgeführt werden.
Zu Punkt 2 der Petition:
Einrichtung einer behördlich geführten öffentlichen Datenbank aller Mobilfunkstandorte mit Antennen- und Sendedaten samt historischem Verlauf.
In diesem Kataster sollen die relevanten, aktuellen funktechnischen Daten wie beispielsweise die Hauptsenderichtung sowie die maximalen Strahlungsdichten im Freien (z.B. in 2 und 8 Meter Höhe) angeführt werden.
Zu Punkt 3 der Petition:
Um stark belastete Gebiete immer wieder zu überprüfen und um nachträgliche Änderungen zu verhindern. Die Grundeinstellungen sowie nachträgliche Änderungen der Senderichtungen und Erhöhungen der Sendeleistungen sollen grundsätzlich bewilligungspflichtig sein.
Zu Punkt 4 der Petition:
Bei der Auswahl von neuen Mobilfunk-Sendestandorten soll auf Basis von detaillierten Immissionsberechnungen der jeweils optimale Standort im Sinne der minimierten Strahlenbelastung (Vorsorgeprinzip) ermittelt werden.
Dieses Vorsorgeprinzip ist für sensible Bereiche (Wohngebiete, Schulen, Kindergärten, Spielplätze etc.) verpflichtend vorzuschreiben.
In diesen Entscheidungsprozess der Standortwahl soll die Stadt und die BürgerInnen eingebunden werden.
(Eine offene Kommunikation und Diskussion zwischen dem Mobilfunkbetreiber, Kommunen und der Bevölkerung während der Planungsphasen für eine Antenne zu einem besseren Verständnis seitens der Bevölkerung und einer größeren Akzeptanz der neuen Anlage beitragen.)
Zu Punkt 5:
Bei bestehenden Mobilfunk-Sendestandorten soll dasselbe Verfahren, wie unter Punkt 4 der Erläuterungen beschrieben, angewendet werden.
Zu Punkt 6 der Petition:
Es muss alles unternommen werden, die bestehende und zukünftige Infrastruktur bestmöglich im Sinne
der Immissionsminderung zu nutzen.
Zu Punkt 7 der Petition:
Salzburger Vorsorgewert 10μW/m² außen und 1μW/m² innen für GSM- Mobilfunksender.
Der Summenwert der Leistungsflussdichte aller Mobilfunk-Systeme soll den empfohlenen Richtwert
nicht überschreiten.
Der Summenwert („die Leistungsflussdichte der hochfrequenten Gesamtexposition“) darf
10 μW/m² nicht überschreiten. Dieser Vorsorgewert bezieht sich auf den Außenraum und die
maximal mögliche Sendeleistung der Sendeanlagen, deren Felder zur Summierung beitragen.
Zu Punkt 8 der Petition:
Sprechtage sollten in regelmäßigen Abständen in den Räumlichkeiten der Stadt abgehalten
werden und sollten der Information und Bewusstseinsbildung betroffener Bürger und privater
Standortgeber dienen.
Zu Punkt 9 der Petition:
Bisher wurden nur unkündbare Bestands-Verträge angeboten.
Zu Punkt 10 der Petition:
Mobilfunkanlagen stellen eine Gesundheitsgefährdung dar, das wird immer offensichtlicher.
Mit jeder wissenschaftlichen Untersuchung, die die Gesundheitsgefährdung durch
Mobilfunktechnologie belegt, steigt für die Betreiber das Prozessrisiko und spätestens dann stellt
sich die Frage der Haftung.
Bürgermeister der Stadt Bischofshofen
Jakob Rohrmoser
Vize-Bürgermeister der Stadt
Bischofshofen
Vorsitzender des „Gesunde-Gemeinde-Ausschuss“
Lorenz Weran-Rieger
Für die Bürgerinitiative zum „Schutz vor unnötiger Strahlung“
Robert Gassner
Stadt Bischofshofen, 5500 Bischofshofen, Rathausplatz 1
Bürgerinitiative zum „Schutz vor unnötiger Strahlung“ Robert Gassner, 5500 Bischofshofen, Siedlungsgasse 21
Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Radetzkystrasse 2
1030 Wien
Herrn Bundesminister Mag. Herbert Haupt
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
Herrn Bundesminister Josef Pröll
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Stubenring 1
1012 Wien
Herrn Bundesminister Hurbert Gorbach
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Radetzkystrasse 2
A-1030 Wien
Herrn Klubobmann Mag. Wilhelm Molterer
Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei
Dr. Karl Renner-Ring 3
A-1017 Wien
Herrn Klubvorsitzenden Dr. Alfred Gusenbauer
Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion
Dr. Karl Renner-Ring 3
A-1017 Wien
Herrn Klubobmann Dr. Herbert Scheibner
Klub der Freiheitlichen Partei Österreichs
Dr. Karl Renner-Ring 3
A-1017 Wien
Herrn Obmann Dr. Alexander Van der Bellen
Der Grüne Klub
Dr. Karl Renner-Ring 3
A-1017 Wien
Herrn Präsident Helmut Mödlhammer
Österreichischer Gemeindebund
Löwelstraße 6
1010 Wien
Herrn Dkfm. Dr. Erich PRAMBÖCK Generalsekretär
Österreichischer Städtebund
Rathaus
A-1082 Wien
Frau Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller
Chiemseehof, Stiege 1
A-5010 Salzburg
mobilkom
Obere Donaustraße 29, 1020 Wien
T-Mobile
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