| Betreff: Elektromagnetische Felder durch Mobilfunk
Eberl: Grenzwerte werden deutlich unterschritten |
| Von: Schmidt, Burkhardt |
| Datum: Thu, 16 Jun 2005 08:22:01 +0200 |
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Veranstaltung des IZMF am 15.06.2005
Hallo Liste,
ich habe persönlich an der Veranstaltung (Werbeveranstaltung) des IZMF beim MU teilgenommen.
Für mich kam eindeutig zum Ausdruck, dass alle Vortragenden nur ein Ziel verfolgten den Zuhörern über die vorliegenden Messergebnisse die Harmlosigkeit des Mobilfunks zu vermitteln.
Nachfolgend einige Aussagen die mich sehr bedenklich stimmen:
Gesundheitlichen Schäden durch die Nutzung von Handys gibt es nicht. Dr. Otto
Es besteht keine Gefahr für Mensch und Tier durch die Basisstationen. Dr. Bornkessel, Dr. Wiedemann
Entfernung der Basisstationen zur Wohnbebauung, Schule, Kindergarten spiel keine Rolle. Dr. Bornkessel
Es gibt keine wissenschaftliche Veranlassung die Grenzwerte der 26. BimSchV abzusenken. Umweltstaatssekretär Dr. Christian Eberl
Die geforderten Vorsorgewerte sind wissenschaftlich nicht begründet. Umweltstaatssekretär Dr. Christian Eberl
Die Messungen haben gezeigt, dass wir nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte weit unterschreiten sondern
sogar die teilweise unsinnigen Vorsorgewerte weit unterschreiten. Dr. Brüggemann
usw. usw.
Fazit:
Nach dieser Veranstaltung sollten alle Bedenken gegen den Mobilfunk zu den Akten gelegt werden.
Jedenfalls herrscht m.E. zwischen dem MU und IZMF etc. Einigkeit in der Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhardt Schmidt
(BIDrakenburg)
Mobilfunk ![]()
Unter der Schirmherrschaft des Niedersächsischen Umweltministeriums und im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk e.V. haben Experten vom TÜV die elektromagnetischen Felder in der Nähe von Mobilfunkbasisstationen gemessen. Die Messungen wurden vom 14. April bis zum 10. Mai in Abstimmung mit den Niedersächsischen Spitzenverbänden in 25 Kommunen an 119 Orten durchgeführt. Beteiligt hierbei war auch als Fachbehörde des Landes die zentrale Unterstützungsstelle beim Gewerbeaufsichtsamt Hannover.
Am 15. Juni 2005 wurden die Messergebnisse in Hannover vorgestellt. Eine Pressemitteilung hierzu finden Sie hier.
Die Ergebnisse der Messreihe können Sie hier herunterladen. Zusätzlich werden sie der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) für deren öffentliche Standortdatenbank zur Verfügung gestellt.
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Elektromagnetische
Felder durch Mobilfunk
Eberl:
Grenzwerte werden
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Pressemitteilung Nr. 56/2005
HANNOVER. Unter der Schirmherrschaft des Niedersächsischen Umweltministeriums und im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk e.V. (www.izmf.de)haben Experten vom TÜV die elektromagnetischen Felder in der Nähe von Mobilfunkbasisstationen gemessen. Die Messungen wurden vom 14. April bis zum 10. Mai in Abstimmung mit den Niedersächsischen Spitzenverbänden in 25 Kommunen an 119 Orten durchgeführt. Beteiligt hierbei war auch als Fachbehörde des Landes die zentrale Unterstützungsstelle beim Gewerbeaufsichtsamt Hannover.
"Insgesamt hat sich gezeigt, dass die derzeit gültigen Grenzwerte deutlich unterschritten werden", erklärte Umweltstaatssekretär Dr. Christian Eberl heute (Mittwoch) in Hannover. Zurzeit müsse man aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken gegen den Ausbau der Mobilfunknetze haben. "Trotz des Ausbaus der Mobilfunknetze und der Einführung von UMTS ist die Exposition der Bevölkerung durch Mobilfunk-Basisstationen in der Regel sehr gering. Wir begrüßen sehr, dass die Bürgerinnen und Bürgern nun mehr Transparenz und Klarheit haben."
An keinem Messpunkt wurde eine Mobilfunk-Immission von mehr als einem Prozent des Grenzwertes für die Bevölkerung ermittelt. An den meisten Messpunkten betrug diese Immission sogar weniger als 0,01 Prozent des Grenzwertes. Bei der Ermittlung dieser Werte wurde für alle Mobilfunkbasisstationen schon die maximal zulässige Sendeleistung angesetzt.
Die in Hannover zusätzlich durchgeführte 24-Stunden-Messung zeigt, dass die Exposition durch den Mobilfunk mit der Uhrzeit schwankt. Der Grund dafür ist die unterschiedliche zeitliche Nutzung des Mobilfunks. Dieses wurde aber bei der Bewertung der Exposition schon mit berücksichtigt.
Die zusätzlich gemessene Exposition (9 Kilohertz - 3 Gigahertz) durch alle Funkanlagen (Radio, TV, Mobilfunk. Radar) lag an allen Messpunkten immer unter zwei Prozent. Auch der zulässige Wert für den Schutz von Herzschrittmacherträgern wurde durch die Immission der Mobilfunk-Basisstationen an den Messpunkten nur zu maximal 3,2 Prozent ausgeschöpft.
"Selbstverständlich werden wir auch weiterhin die Bedenken der Bevölkerung sehr ernst nehmen", betonte Eberl. So werde gegebenenfalls auch künftig die Exposition durch elektromagnetische Felder überprüft. "Wir werden die wissenschaftliche Diskussion weiter beobachten und verfolgen, ob die Grenzwerte dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechen."
HINWEIS: Das Umweltministerium hat die Ergebnisse der Messungen im Internet unter www.umwelt.niedersachsen.de veröffentlicht. Zusätzlich werden die Ergebnisse der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) für deren öffentliche Standortdatenbank zur Verfügung gestellt.

